Visafreies Reisen in den Schengen-Raum für Taiwan-Passinhaber
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Die Mitglieder des Schengen-Abkommens
(© Maix - Wikipedia)
Reisen in den Schengen-Raum
Ab 11. Januar 2011 benötigen Taiwan-Passinhaber kein Visum mehr, wenn Sie als Tourist oder zu Geschäftszwecken in die Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens einreisen. Voraussetzung ist, dass keine Arbeitsaufnahme erfolgt. Deutschland ist Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 90 Tage innerhalb von sechs Monaten.Taiwan-Passinhaber müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses sein, in den eine Personalausweisnummer eingetragen ist.
Andere in Taiwan ansässige Staatsangehörige benötigen unter Umständen ein Visum, um nach Deutschland zu reisen. Bitte klicken Sie auf den Link unten ("Staatenliste zur Visumpflicht") um zu ueberprüfen, ob Sie ein Visum benötigen.
Die folgenden Länder sind Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens und EU-Mitgliedstaaten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Österreich, Tschechei und Ungarn
Die folgenden Länder sind Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens und keine EU-Mitgliedstaaten:
Island, Norwegen, Fürstentum Liechtenstein und die Schweiz
Die folgenden Länder sind EU-Mitgliedstaaten und gewähren aufgrund der teilweisen Anwendung des Schengener Abkommens Taiwan-Passinhabern ebenfalls eine visafreie Einreise:
Bulgarien, Rumänien und Zypern
Reisekrankenversicherung
Staatsangehörige, die ein Visum benötigen müssen für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland bzw. im Schengen-Raum bei Visumbeantragung eine gültige Reisekrankenversicherung nachweisen.
Staatsangehörige, die nicht der Visumpflicht unterliegen, wird der Erwerb einer Reisekrankenversicherung für die Dauer des Aufenthalts dringend empfohlen. Dies gilt auch dann, wenn sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasses sind.
Wir hoffen, dass Ihr Aufenthalt in Deutschland angenehm und problemlos verläuft. Jedoch besteht stets das Risiko, auch im Urlaub plötzlich ernsthaft zu erkranken. Sollte es dazu kommen, können Rechnungen für Arztkosten und Krankenhausaufenthalte rasch zu enormen Kostenbelastungen führen. Wenn Sie keine Krankenversicherung haben, müssen Sie diese Kosten selbst trage. Ihre gesetzliche Krankenversicherung wird Ihnen Auskunft über ihren Krankenversicherungsschutz in Deutschland geben können. Jedoch werden bestimmte Ausgaben für medizinische Behandlungen nicht übernommen. Dazu zählen an erster Stelle Rückführungskosten. Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung wird daher empfohlen, um diese Deckungslücken zu schließen.
Reisen nach Deutschland zu anderen Zwecken oder für Langzeitaufenthalte
Sofern Sie beabsichtigen zu arbeiten, ein Praktikum zu absolvieren oder länger als die visafreie Maximalaufenthaltsdauer (90 Tage in sechs Monaten) in Deutschland zu bleiben, müssen Sie in den meisten Fällen ein Langzeitvisum beantragen.
Visahinweise Deutsches Institut